Anmeldung

Faszination Mythos
Orbiters internationale Parade in Detmold
Straßenparade am Samstag, den 25. Juli 2009
Teilnahme an der Parade, Start: 18:00 Uhr

Kreisförmige Parade Innenstadtring von vier Startpunkten
Route: Rosental, Bismarckstr., Paulinenstr., Bruchstraße,
Krumme Str., Exterstr., Leopoldstraße, Woldemarstr.

Motto: Mythen und moderne Stämme / modern tribes

Farbenschwerpunkt der Kostüme:
Künstlerische Sparte:

Die Anmeldung ist aus veranstaltungstechnischen Gründen verbindlich und ist erst abgeschlossen, wenn dem Veranstalter die unterschriebene Anmeldung und die unterschriebenen Teilnahmebedingungen vorliegen.

Sie können die Anmeldung zusammen mit den unterschriebenen Teilnahmebedingungen auch per Post zurückschicken an:
Shademakers Künstlerhaus
Dornröschenweg 12
32760 Detmold

Telefon: 05231 – 45 84 775

Teilnahmebedingungen

I. Allgemeines

1. Alle teilnehmenden Gruppen und Fahrzeuge müssen beim Veranstalter gemeldet sein.

2. Jede teilnehmende Gruppe sollte vier Ordner bestimmen, die an den Eckpunkten der Formation laufen und diese zusammenhalten. Sie sollten auch darauf achten, dass die Gruppen ihre Getränke erhalten, kein Publikum in den Zug hineindrängt und ähnliches.

3. Fahrzeuge müssen durch optisch erkennbare Ordner abgesichert werden. Vorgeschrieben ist, dass neben jedem Rad ein Ordner läuft, um auszuschließen, dass Personen unter die Räder geraten könnten.

4. Alle Ordner sollen durch eine (beim Teilnehmerplenum erhältliche) Ordnerplakette gekennzeichnet sein.

5. Jede Gruppe muss sich in laufender Nummernfolge zum Zug einordnen.

6. An Fahrzeugen muss die Zugnummer gut lesbar angebracht werden.

II. Straßenverkehrsvorschriften

1. Am Umzug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die auch zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind. Die Kennzeichen müssen lesbar sein.

2. Die Fahrzeuge dürfen maximal zehn Meter lang sein.

3. Auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern etc. sowie zwischen Zugfahrzeugen und zugehörigen Anhängern dürfen sich keine Personen aufhalten.

4. Die Verkehrsvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind genauestens einzuhalten. Den Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten und Ordnern/Securitypersonal ist unbedingt Folge zu leisten.

5. Die Park- und Halteverbotsschilder im gesamten Umzugsbereich gelten für die Fahrzeuge der Teilnehmer.

III. Aufbauten und Ausstattung

1 Die Aufbauten und Musikanlagen müssen so fest und sicher installiert werden, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.

2. Das Aufspringen unbefugter Personen auf die Fahrzeuge muss durch bauliche Maßnahmen (Gitter oder ähnliches) erschwert bzw. durch die Gruppen verhindert werden.

3. Die Ladefläche der Fahrzeuge muss eben, tritt- und rutschfest sein. Für jeden Steh- oder Sitzplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen Herunterfallen von Personen vorhanden sein (Brüstung, Geländer).

4. Bei Verkleidungen von Fahrzeugen muss für den Fahrer ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein.

5. An den Außen- und Innenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder anderweitig gefährlichen Teile hervorstehen.

6. Die seitlichen Verkleidungen der Fahrzeuge müssen aus einem festen, nicht durchstoßbaren Material sein, das für die Radabdeckung geeignet ist. Sie dürfen nur eine maximale Bodenfreiheit von 25 cm zulassen.

IV. Haftung

Für alle auftretenden Unfälle, auch wenn sie durch die Ladung bzw. Aufbauten der Fahrzeuge verursacht werden, sind die Teilnehmer in einzel- und strafrechtlicher Hinsicht zu belangen. Fahrzeuge müssen KfZ-Haftpflichtversichert sein; bei gemieteten Fahrzeugen ist auf deren Versicherungsschutz zu achten.

V. Müllvermeidung

Flaschen, Kartons oder andere Verpackungen dürfen nicht auf die Strasse geworfen werden.
Von den teilnehmenden Gruppen dürfen keine Werbematerialien verteilt werden.

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